9. September 2019

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere AGB auf einen Blick:

Allgemeine Geschäftsbedingungen der kmuAssist GmbH für die Erbringung von organisatorischen, administrativen oder kaufmännischen Dienstleistungen vom 9. September 2019

1. Anwendungsbereich und Geltung
a) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln zusammen mit einem individuellen Dienstleistungsvertrag (nachfolgend „Vertrag“) Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Verträgen für die Erbringung von organisatorischen, administrativen oder kaufmännischen Dienstleistungen (nachfolgend „Dienstleistungen“) durch die kmuAssist GmbH (nachfolgend „Auftragnehmerin“) zugunsten von Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
b) Enthalten der Vertrag und die AGB voneinander abweichende Regelungen, so gehen die Bestimmungen des Vertrages denjenigen der AGB grundsätzlich vor. Sind jedoch die Bestimmungen des Vertrages unklar oder unvollständig, gelten die Bestimmungen der AGB.
b) Die AGB gelten durch die Annahme der Offerte durch den Auftraggeber als akzeptiert.
c) Die Geltung von allfälligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausgeschlossen.

2. Vertragsschluss
a) Die Offerte der Auftragnehmerin erfolgt unentgeltlich, sofern nichts anderes vereinbart ist.
b) Die Offerte ist während der von der Auftragnehmerin genannten Frist verbindlich. Benennt die Auftragnehmerin keine Frist, ist die Auftragnehmerin vom Datum der Offerte an während einem Monat an die Offerte gebunden.
c) Der Vertrag zwischen der Auftragnehmerin und dem Auftraggeber (nachfolgend „Vertrag“) kommt durch Unterzeichnung des individuellen Dienstleistungsvertrags oder schriftliche Bestätigung der Offerte durch den Auftraggeber zustande.

3. Erbringung der Dienstleistungen
a) Die Auftragnehmerin erbringt die Dienstleistungen in ihren eigenen Räumlichkeiten mit ihrem eigenen Material. Je nach Auftrag stellt der Auftraggeber der Auftragnehmerin die für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlichen Räumlichkeiten und Gerätschaften zur Verfügung.
b) Die Auftragnehmerin erbringt die Dienstleistungen gemäss dem mit dem Auftraggeber vereinbarten Zeitplan.
c) Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, die ihr obliegenden Vertragsleistungen mit der gebührenden Sorgfalt zu erbringen, unter Ausnutzung des neusten Stands von Wissenschaft und Technik und mit bestehendem und während der Laufzeit dieses Vertrags hinzugewonnenem Know-how.
d) Die Auftragnehmerin informiert den Auftraggeber regelmässig über die Erbringung der Dienstleistungen und zeigt ihm sofort alle Umstände an, welche die vertragsgemässe Erfüllung gefährden.
e) Die Auftragnehmerin setzt sorgfältig ausgewählte und gut qualifizierte Mitarbeiter für die Erbringung der Dienstleistungen ein. Der Auftragnehmerin obliegt die Gesamtverantwortung für die Erbringung der Dienstleistungen.
f) Die Erbringung der Dienstleistungen gilt sozialversicherungsrechtlich als selbständige Erwerbstätigkeit. Die Auftragnehmerin ist dafür besorgt, die Sozialversicherungsbeiträge (AHV, IV, EO, ALV, etc.) für sich und ihre Mitarbeiter abzurechnen. Der Auftraggeber schuldet der Auftragnehmerin und ihren Mitarbeitern keine Sozialversicherungsbeiträge oder anderweitige Entschädigungsleistungen, namentlich bei Ferien, Krankheit, Unfall, Invalidität oder Tod.

4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
a) Der Auftraggeber bietet der Auftragnehmerin jede Unterstützung, die zur Erbringung der Dienstleistungen benötigt wird oder vernünftigerweise erforderlich ist.
b) Der Auftraggeber stellt der Auftragnehmerin sämtliche Unterlagen, Materialien, Hardware, Datenträger etc. zur Verfügung, die für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlich oder nützlich sind, unabhängig davon, ob diese im Vertrag im Einzelnen spezifiziert sind.
c) Sofern die Auftragnehmerin ihre Leistungen in den Räumlichkeiten des Auftraggebers zu erbringen hat, stellt der Auftraggeber der Auftragnehmerin rechtzeitig geeignete Räume zur Verfügung.
d) Der Auftraggeber prüft die ihm im Laufe der Vertragserfüllung gelieferten Arbeitsresultate und Zwischenresultate laufend. Er führt diese Prüfung so rasch als im Rahmen des normalen Geschäftsganges möglich, spätestens nach Ablauf von 30 Tagen seit der Ablieferung, durch. Allfällige Einwendungen und Mängel teilt der Auftraggeber der Auftragnehmerin unverzüglich schriftlich mit.

5. Vergütung
a) Die Art der Vergütung der Dienstleistungen richtet sich nach dem Vertrag. Sofern die Parteien eine Vergütung nach Zeitaufwand vereinbart haben, stellt die Auftragnehmerin dem Auftraggeber monatlich Rechnung.
b) Die Vergütung der Auftragnehmerin wird innert 20Tagen nach Rechnungsstellung durch die Auftragnehmerin fällig.

6. Geheimhaltung
Die Parteien sind verpflichtet, alle Informationen, die sie im Rahmen dieser Vereinbarung von der jeweils anderen Partei erlangt haben oder erlangen werden, vertraulich zu behandeln. Vertraulich ist insbesondere Folgendes: Kundendaten und -dossiers sowie sämtliche mit Kundenbeziehungen des Auftraggebers zusammenhängenden, nichtöffentlichen Daten. Die Geheimhaltungspflicht besteht schon im Offert-Stadium und auch nach Beendigung des Vertrags.

7. Eigentums-, Inhaber- und Immaterialgüterrechte
a) Sämtliche Rechte an den Ergebnissen der Dienstleistungen, namentlich Eigentumsrechte, Inhaberrechte, Immaterialgüterrechte (insbesondere, aber nicht abschliessend an Erfindungen, Know-how, Urheberrechte und sonstigen immateriellen oder gewerblichen Schutzrechten, unabhängig davon, ob diese registriert sind oder nicht), einschliesslich des Rechtes zur Anmeldung von Schutzrechten sowie das Recht zur Änderung und zur Weiterübertragung von Schutzrechten an Dritte gehen ohne weitere Kosten auf den Auftraggeber über.
b) Werbung und Publikationen über die dem Auftraggeber gegenüber erbrachten Dienstleistungen bedürfen der Zustimmung des Auftraggebers.
c) Der Auftraggeber vergütet der Auftragnehmerin allfällige durch die Änderungen entstehende Mehrkosten.

8. Verzug
a) Der Auftraggeber ist für die rechtzeitige Zahlung der Vergütung innert der Zahlungsfrist besorgt. Bei Zahlungsverzug schuldet der Auftraggeber einen Verzugszins von 5% sowie eine Mahngebühr von CHF 30.00 pro Mahnung. Hat die Auftragnehmerin Zweifel hinsichtlich der vertragsgemässen Einhaltung der Zahlungsbedingungen oder erschwert sich das Inkasso von Forderungen, kann die Auftragnehmerin auch eine Vorauszahlung oder Sicherheit verlangen.
b) Bei Terminverzug der Auftragnehmerin räumt ihr der Auftraggeber eine angemessene Nachfrist ein.

9. Gewährleistung
a) Die Auftragnehmerin gewährleistet eine getreue und sorgfältige Ausführung ihrer Dienstleistungen.
b) Beim Einsatz von Mitarbeitenden gewährleistet die Auftragnehmerin die getreue und sorgfältige Auswahl (fachliche und persönliche Eignung) und Instruktion.

10. Haftung
Ist dem Auftraggeber wegen ungetreuer oder unsorgfältiger Ausführung der Dienstleistungen oder wegen ungetreuer oder unsorgfältiger Auswahl und Instruktion beim Einsatz von Mitarbeitenden ein Schaden entstanden, haftet die Auftragnehmerin dem Auftraggeber gegenüber für Schadenersatz. Soweit gesetzlich zulässig ist die Haftung für Sach- und Personenschäden auf insgesamt CHF 5'000'000 beschränkt. Ausgeschlossen ist die Haftung in jedem Fall für entgangenen Gewinn, soweit gesetzlich zulässig.

11. Vertragsdauer und Kündigung
a) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
b) Jede Partei hat das Recht, den Vertrag mit einer Frist von 90 Tagen zum Monatsende ordentlich zu kündigen. Die ausserordentliche Kündigung aus wichtigen Gründen bleibt vorbehalten.

12. Änderungen
a) Die Auftragnehmerin behält sich vor, ihre Dienstleistungen und die Preise ihrer Dienstleistungen jederzeit anzupassen. Die Änderungen werden dem Auftraggeber in geeigneter Weise bekannt gegeben. Erhöht die Auftragnehmerin Preise so, dass sie zu einer höheren Gesamtbelastung des Auftraggebers führen oder ändert die Auftragnehmerin eine vom Auftraggeber bezogene Dienstleistung erheblich zum Nachteil des Auftraggebers, kann der Auftraggeber die betroffene Dienstleistung bis zum Inkrafttreten der Änderung auf diesen Zeitpunkt hin ohne finanzielle Folgen vorzeitig kündigen. Unterlässt er dies, akzeptiert er die Änderungen. Preisanpassungen infolge Änderung der Abgabesätze (z.B. Erhöhung der Mehrwertsteuer gelten nicht als Preiserhöhungen und berechtigen nicht zur Kündigung).
b) Die Auftragnehmerin behält sich vor, die AGB jederzeit anzupassen. Die Auftragnehmerin informiert den Auftraggeber in geeigneter Weise vorgängig über Änderungen der AGB. Sind die Änderungen für den Auftraggeber nachteilig, kann er bis zum Inkrafttreten der Änderung auf diesen Zeitpunkt hin den Vertrag ohne finanzielle Folgen vorzeitig kündigen. Unterlässt er dies, akzeptiert er die Änderungen.

13. Anwendbares Recht
Der Vertrag untersteht Schweizer Recht.

14. Gerichtsstand
Für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag sind die Gerichte in 9200 Gossau/SG zuständig.